Fragen und Antworten

Studierendenförderung

  • Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status einer/ eines Bildungsinländer_in im Sinne des BAföG §8.
  • Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Technischen Universität, Pädagogischen Hochschule, Fachhochschule, Kunstakademie, Kunsthochschule oder Musikschule in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz. Abiturient*innen können sich ebenfalls bewerben.
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerber*innen noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.
  • Möglich sind Bewerbungen zu Beginn eines Master-Studiums. ELES fördert nur viersemestrige Master. Bewerbungen für ein Masterstudium im Nicht EU-Ausland sind im Motivationsschreiben gesondert zu begründen.
  • ELES bietet keine Abschlussförderung.
  • Die Bewerbungsfristen für die Studierendenförderung sind der 30. April für die Aufnahme zum Wintersemester und der 31. Oktober für die Aufnahme zum Sommersemester.
  • Wir erwarten überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen, aber auch Einsatz darüber hinaus: in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen oder im gesellschaftlichen Umfeld.
  • Nach der Aufnahme in die Förderung sollen sich die Stipendiat*innen regelmäßig mit den Vertrauensdozent*innen austauschen und sich nach dem Ende der Förderung aktiv im Alumni-Netzwerk des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks beteiligen.
  • Wir erwarten ein hohes Maß an Beteiligung an der ideellen Förderung und Engagement innerhalb der stipendiatischen Strukturen.
Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Motivationsschreiben (max. 2 Seiten), aus dem hervorgeht, warum Sie vom Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk gefördert werden möchten,
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • Ihr Abiturzeugnis,
  • ggf. Praktikums- und Ausbildungsnachweise,
  • ggf. Leistungsnachweise,
  • ggf. Immatrikulationsbescheinigung,
  • eine Referenz einer/ eines Vertreter*in einer jüdischen Institution (kein Formular notwendig),
  • Nachweis über soziales Engagement,
  • zwei akademische Gutachten (bitte das Formular für Gutachter*innen verwenden).

Die Referenz sowie die akademischen Gutachten müssen von den Gutachter_innen direkt per Post an folgende Adresse gesendet werden:
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e. V.
Postfach 210320
10503 Berlin

Alternativ kann das unterschriebene und eingescannte Gutachten auch an bewerbung@eles-studienwerk.de geschickt werden. Dies muss direkt durch die Gutachter*innen erfolgen. Von Bewerber*innen eingesandte Gutachten werden nicht akzeptiert.

Weitere Referenzen können Sie der Bewerbung gerne beilegen. Die Formulare enthalten aktive Felder zur Bearbeitung am Rechner. Bitte beachten Sie auch die formalen Hinweise der Bewerbungsunterlagen.

 

Promovierendenförderung

  • Wir fördern fachlich ausgewiesene jüdische Promovierende in allen Themenbereichen und allen Disziplinen (außer Medizin). Nichtjüdische Promovierende können sich mit Forschungsprojekten bewerben, die jüdische Themen zum Inhalt haben.
  • Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland und – bei deutscher Staatsbürgerschaft – in einem EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz. Die Promotion kann in begründeten Fällen auch an einer außereuropäischen Hochschule gefördert werden.
  • Die Bewerbung um eine Promovierendenförderung sollte in der Anfangsphase der Erarbeitung der Dissertation erfolgen.
  • Promotionsstipendien werden für die Regelförderdauer von zwei Jahren vergeben. In begründeten Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Verlängerung um zweimal sechs Monate.
  • Die Bewerbungsfristen für die Promovierendenförderung sind der 31. März für die Aufnahme zum 1. Oktober desselben Jahres sowie der 30. September für die Aufnahme zum 1. April des Folgejahres.
  • Neben hervorragenden akademischen Leistungen wird von den Stipendiat*innen auch gesellschaftliches Engagement beispielsweise in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen oder im gesellschaftlichen Umfeld erwartet.
  • Von unseren Stipendiat*innen erwarten wir, dass sie sich regelmäßig mit den Vertrauensdozent*innen austauschen, sich an der ideellen Förderung und den stipendiatischen Strukturen und sich – nach dem Ende der Förderung – aktiv im Alumni-Netzwerk des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks beteiligen.

Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein max. zehnseitiges Exposé zu Ihrem Dissertationsvorhaben
  • ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, warum Sie vom Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk gefördert werden möchten
  • einen kurzen narrativen Lebenslauf (max. 3500 Anschläge)
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • eine Referenz eines/r Vertreters/in einer jüdischen Institution
  • ein akademisches Gutachten Ihres/r Dissertationsbetreuers/in (bitte das Formular verwenden)

Das akademische Gutachten wird von dem/r Gutachter/in direkt per Post oder Email an ELES gesendet:

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e. V.
Postfach 210320
10503 Berlin

oder

Bewerbung-PF@eles-studienwerk.de

Weitere Referenzen können Sie gerne im Bewerbungsportal hochladen.

 

*** BITTE BEACHTEN SIE: Die Freischaltung der Registrierung erfolgt nur an Werktagen. Ohne vorherige Registrierung können Sie Ihre Bewerbung online nicht bearbeiten.***